Das aktienrechtliche Konzernrecht birgt Tücken. Ein beliebter „Fail“ ist das Vergessen von Mitteilungen über wesentliche Beteiligungen an einer AG.
Legal Fail Friday: Mitteilung von Beteiligungen nach § 20 AktG vergessen
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Das aktienrechtliche Konzernrecht birgt Tücken. Ein beliebter „Fail“ ist das Vergessen von Mitteilungen über wesentliche Beteiligungen an einer AG.
Der „ultimative Guide“ zu den diversen Haftungsrisiken, die für Gründer, Gesellschafter und Geschäftsführer von deutschen GmbH’s bestehen.