Das aktienrechtliche Konzernrecht birgt Tücken. Ein beliebter „Fail“ ist das Vergessen von Mitteilungen über wesentliche Beteiligungen an einer AG.
Legal Fail Friday: Mitteilung von Beteiligungen nach § 20 AktG vergessen
mehr lesen
Das aktienrechtliche Konzernrecht birgt Tücken. Ein beliebter „Fail“ ist das Vergessen von Mitteilungen über wesentliche Beteiligungen an einer AG.